Ja, als Gewerbetreibender können Sie die Kosten als Werbekosten oder Betriebsausgaben absetzen (bis 100%). Rechnungen mit Umsatzsteuer und detaillierter Leistungsbeschreibung sind entscheidend für das Finanzamt.
Ja, als Gewerbetreibender können Sie die Kosten als Werbekosten oder Betriebsausgaben absetzen (bis 100%). Rechnungen mit Umsatzsteuer und detaillierter Leistungsbeschreibung sind entscheidend für das Finanzamt.